Hausordnung

HAUSORDNUNG des BG 13

Um verschiedene Alltagssituationen in der Schule zu regeln, haben Lehrer*innen, Schüler*innen und Eltern diese Hausordnung erstellt. Die Pflichten der Schüler*innen sind im Schulunterrichtsgesetz § 43 geregelt.

Höflicher und rücksichtsvoller Umgang miteinander sind an unserer Schule eine Selbstverständlichkeit!

  1. Vor 7:45 Uhr dient die Aula als Aufenthaltsraum; erst danach werden die Klassenräume aufgesucht.
  2. Bei späterem Unterrichtsbeginn warten die Schüler*innen in der Aula und betreten erst in der Pause vor der Unterrichtsstunde den Klassenraum.
  3. Aus Sicherheitsgründen dürfen die Fenster in den Pausen nur gekippt geöffnet sein.
  4. Schüler*innen der 6. und 7. Klassen können gebeten werden, bei der Gangaufsicht zu helfen.
  5. Die Hofpause dient der Erholung. Ballspielen ist nur mit Softbällen möglich. Die Entscheidung über das Stattfinden der Hofpause trifft die Hofaufsicht.
  6. In den Klassen und Funktionsräumen wird auf schonende Behandlung der Einrichtung und auf Reinlichkeit geachtet. Verunreinigungen und Beschädigungen sind unverzüglich zu melden (Lehrer*innen oder Direktion). Für Beschädigungen sind die verursachenden Schüler*innen verantwortlich (22. Verordnung d. BMUK v. 24. Juni 1974). Bei Verlassen des Klassenraumes werden die Arbeitsflächen leergeräumt, Wertgegenstände müssen mitgenommen werden.
  7. Nach dem Ende des Unterrichts werden alle Sessel auf die Tische gestellt, alle Gegenstände vom Boden aufgehoben und die Tafel gereinigt. Der Klassenraum wird von Lehrkräften verschlossen.
  8. Die Klassenordner sind für die Reinlichkeit in der Klasse und für die Entsorgung des Altpapiers verantwortlich.
  9. Das Verlassen des Schulgebäudes in den Pausen ist strikt verboten.
  10. Ein vorzeitiges Verlassen des Schulhauses bedarf des Einverständnisses der Eltern (ausgenommen Eigenberechtigung). Die Erlaubnis erteilt der Klassenvorstand, die unterrichtende Lehrkraft bzw. die Lehrkraft der nächsten Stunde oder die Schulleitung.
  11. Für Freistunden am Vormittag gilt folgende Regel: Unterstufe wird beaufsichtigt, Oberstufe kann das Schulhaus auch verlassen.
  12. Der Pausenraum steht nach Unterrichtsschluss ausschließlich den Schüler*innen der Tagesbetreuung zur Verfügung. In der Zeit von 8:00 – 11:40 Uhr dient dieser Raum während der Unterrichtsstunden der Oberstufe als Aufenthaltsraum. Ab 13:40 Uhr können Schüler*innen der Oberstufe einen von der Direktion zugeteilten Raum benützen.
  13. Gegenstände, welche die Sicherheit gefährden, sind im Schulhaus verboten. Das betrifft auch Imitate gefährlicher Gegenstände.
  14. Die Schule ist ein Ort höflichen Miteinanders. Jede Form der Diskriminierung und Beleidigung (bspw. herabwürdigende Sprüche auf der Kleidung) wird nicht toleriert. Das eigene Erscheinungsbild soll einerseits Raum für persönliche Entfaltung bieten, andererseits müssen dabei Grundsätze des wertschätzenden Miteinanders berücksichtigt werden. Daher soll die eigene Kleidung für Aktivitäten im Freien der Witterung angemessen, praktikabel und hygienisch (z.B. nicht die ungewaschene Sportkleidung) sein.
  15. Schüler und Schülerinnen werden wegen ihrer Kleidung weder benachteiligt noch diskriminiert. Die oben genannten Grundsätze dienen ihrem Interesse (z.B. Gesundheit, Hygiene, etc.). Lehrerinnen und Lehrer sind hier Vorbilder.
  16. Das Rauchen ist in der gesamten Schule und in angeschlossenen Liegenschaften ausnahmslos untersagt.
  17. Verantwortungsbewusster Umgang mit digitalen Medien (siehe auch Ergänzung der Hausordnung: Laptop- und Internetnutzungsregeln des BG 13 vom 05.10.2021): Mobile Endgeräte/Handys sind mit Betreten des Schulgeländes im Flugmodus (ausgeschaltet) und nicht sichtbar zu verwahren, und können daher nicht benutzt werden. Dies gilt für das gesamte Schulgelände (z.B. Schulgang, Buffet, Wartebereich in/vor der Schule, Turnsaaltrakt, Sportplatz, dislozierte Unterrichtsräume, Lehrausgänge etc.) während des gesamten Schulbetriebs (07:45 – 18:40 Uhr). Dies schließt auch die Zeiten der Religionsaufsicht, Mittagsaufsicht, Nachmittagsbetreuung und jeglichen anderen Aufenthalts im Schulgebäude mit ein. Ausnahmen: Im eigenen Klassenraum/Unterrichtsraum dürfen Schüler*innen der Unterstufe ausschließlich in der Pause zwischen 3. und 4. Stunde (10:45-10:50), Schüler*innen der Oberstufe in allen Pausen ihr Mobilgerät nutzen. Außerdem dürfen Schüler*innen für Webuntis das Mobilgerät in Pausen verwenden, sofern sie eine Lehrperson bzw. die Gangaufsicht vorab um Erlaubnis fragen. Die Schulgänge sind daher „handyfrei“. Nur mit Einverständnis einer Lehrperson darf das Handy/Mobilgerät im Unterricht, für Webuntis oder in Ausnahmesituationen verwendet werden.
  18. Foto- und Filmaufnahmen sind auf dem gesamten Schulgelände verboten (Ausnahme: eindeutige Bewilligung durch die Lehrkraft bzw. Schulleitung).
  19. Scooter, Skateboards etc. müssen im Schulhaus sicher verstaut werden. Sie können jederzeit von Lehrkräften abgenommen werden.
  20. Eltern und schulfremde Personen dürfen sich nur im ersten Stock vor dem Konferenzzimmer aufhalten. Eine Anmeldung beim Schulwart im Eingangsbereich oder im Sekretariat ist erforderlich.
  21. Eine Disziplinarkommission kann auf Verlangen des Schulgemeinschaftsausschusses einberufen werden, wenn es zu Anlassfällen kommt, für welche die Einberufung einer Disziplinarkonferenz (Schulkonferenz §49 SchUG) nicht erforderlich ist, für die aber dennoch Handlungsbedarf besteht. Die Geschäftsordnung für die Disziplinarkommission gilt als Zusatz zur Hausordnung (beschlossen vom SGA am 10.11.2021).

Diese Hausordnung wurde vom Schulgemeinschaftsausschuss am 17.11.2022 beschlossen und am 15.2.2023 adaptiert.

Laptop- und Internetnutzungsregeln

Regeln für das Verwenden von Laptops im BG 13

  • Laptops sind ein Arbeitsmittel für den Unterricht. Sie werden während der Unterrichtszeit verwendet und dienen der Nachbereitung des Unterrichts (z.B. zur Bearbeitung von Hausübungen oder um sich für Leistungsüberprüfungen vorzubereiten). Ein Unterricht durch Laptops außerhalb des Stundenplanes findet nicht statt. Die private Nutzung der Geräte kann ausschließlich außerhalb der Unterrichtszeit erfolgen und steht in keinem Zusammenhang mit der Schule.
  • Die Laptops sind aufgeladen in die Schule zu bringen (Vorgabe des Ministeriums).
  • Verwendung der Notebooks erfolgt nur auf Anweisung der Lehrperson und nur für Unterrichts- und Lernzwecke.
  • Laptops sind in der Pause sicher im Laptop-Spind aufzubewahren. Nach Unterrichtsende werden die Laptops nachhause mitgenommen und dort für den nächsten Tag aufgeladen.
  • Bild-, Video und Tonaufnahmen (und alle anderen Formen der Aufnahme) sind verboten. Ausnahmen davon können nur von der Lehrperson im Rahmen des Unterrichts erteilt werden.
  • Die Schule verwaltet (teilverwaltet) die Geräte für einen sicheren und sinnvollen Einsatz im Unterricht. Die Schüler*innen haften für die Geräte und die damit verbundenen Rechte und Pflichten.
  • „Das Nutzen und Verbreiten von illegalen oder für die Schüler*innen ungeeigneten Inhalten ist in der Schule untersagt. Dazu zählen u.a. (kinder-)pornografische, sexistische, gewalthaltige oder extremistische Inhalte.“ (Quelle: vgl. http://www.saferinternet.at)
  • Ist ein Gerät nicht einsatzfähig (zu wenig Akku, defekt…), kann die lernende Person nur analog am Unterricht teilnehmen.
  • Zulässiges Equipment erfolgt nach Absprache mit der Schule. Grundsätzlich sind zulässig: Maus (Mauspad), Kopfhörer mit Mikrofon und individuelle Hülle, externe Speichermedien

 

Digitale Kommunikationsregeln und Verhaltensregeln

  • Respektvoller Schriftverkehr
  • Begrüßungsformeln/-etikette einhalten (darunter auch „Bitte“ und „Danke“)
  • Kontakt zu Lehrer*innen nur bei wichtigen Anliegen (Fragen zur HÜ oder Organisatorisches kann oft im Klassenverband oder über Webuntis/Teams beantwortet werden).
  • Unangebrachte, beleidigende, respektlose Äußerungen, Witze, Bilder, Memes, Emojis o.Ä. haben im schulischen Kontext nichts verloren.
  • Ein Abschalten des digitalen Gerätes ist gesund und hilft zur Ruhe zu kommen. Es wird daher empfohlen, in der freien Zeit, besonders aber an Abenden und am Wochenende, die Geräte nicht zu verwenden.
  • Personen im Krankenstand müssen weder erreichbar sein noch Arbeiten am Laptop erledigen. Sie können dies jedoch, sofern es der Gesundheitszustand zulässt, freiwillig tun.