Elternverein

HERZLICH WILLKOMMEN BEIM ELTERNVEREIN FICHTNERGASSE

Auf dieser Website wollen wir Sie über unsere Aktivitäten, Mitglieder, Aufgaben und Ziele informieren.

Wir wünschen allen Eltern, SchülerInnen und Lehrkräften ein erfolgreiches Schuljahr!

Elternverein - Wozu?

Ergänzend zum unverzichtbaren und vorrangigen Individualrecht jedes Erziehungsberechtigten ist es sinnvoll, ja sogar notwendig, ELTERNVEREINE als Interessensvertretungen zur Bewusstmachung und Durchsetzung von Anliegen und Forderungen, die alle Eltern betreffen, an Schulen einzurichten.

Die Aufgaben und Ziele der Elternvereine sind nach Schulart und Rechtsträgerschaft der betreffenden Schulen verschieden. Für den AHS-Bereich sind aus der praktischen Tätigkeit der Elternvereine im Wesentlichen zwei Hauptaufgabengebiete zu erkennen.

  • Die Wahrung der Elterninteressen innerhalb der Schule hinsichtlich der Bildung der Kinder und der mit ihrem Schulbesuch zusammenhängenden Fragen; z.B. gegenüber SchulleiterInnen, LehrerInnen und Eltern.
  • Die Wahrung der Eltern- bzw. Schulinteressen nach außen; z.B gegenüber Behörden und sonstigen Institutionen.

Die Mittel zur Erfüllung dieser wichtigen Aufgaben sind in den Statuten festzuschreiben.

Ein Mittel ist der  Mitgliedsbeitrag in der Höhe von € 35.- p.a.

Die gesamten Mittel, Beiträge, Spenden und sonstige Einnahmen, werden nur für Leistungen verwendet, welche vorrangig den SchülerInnen zu Gute kommen.

  • Schülerversicherung für Ereignisse, welche nicht von der normalen Schülerversicherung gedeckt sind (z. B. Hubschraubertransport bei Sportveranstaltungen, Schikursen,… ),
  • Unterstützungen bedürftiger SchülerInnen bei Schikursen, Sportwochen, Sprachreisen,
  • Zuschüsse für die Anschaffung von Unterrichtsmaterialen, welche nicht von der Schule getragen werden.(zB. Bücher für die Bibliothek, CD-Player, Fernseher usw.) und noch viele mehr. (Auskünfte darüber erteilen Ihnen sicher alle Organe des Elternvereins).
  • Zuschüsse für Lehrveranstaltungen, die zwar für die Umsetzung schulautonomer Schwerpunkte (z.B. Sprachen) wichtig sind, deren Kosten aber von der Schule nicht getragen werden können.

Elternvereine sind unabhängige, eigenverantwortliche Vereine. Ihre Bildung richtet sich nach dem österreichischen Vereinsgesetz. Eine schulbehördliche Zulassung ist nicht vorgesehen. Für interne Belange der Elternvereine sind daher weder das Bundesministerium, noch der Wiener Stadtschulrat zuständig.

Mitgliedschaft
Die Mitgliedschaft im Elternverein ist freiwillig und mit der Zahlung eines Mitgliedsbeitrages verbunden. Mitglied des Elternvereins sind die Eltern und nicht die Kinder, daher ist der Beitrag auch bei mehreren Kindern nur einmal zu bezahlen.Bei Kindern an verschiedenen Schulen ist der höchst festgelegte Beitrag auf die Anzahl der Schulen gleichmäßig aufzuteilen.
Mitglied und somit in der Hauptversammlung aktiv und passiv wählbar ist jeder, dem nach den Statuten des jeweiligen Elternvereins dieses Wahlrecht zukommt und der den Mitgliedsbeitrag bezahlt hat.

Recht auf Information
Mitglieder der Elternvereine haben das Recht auf Information über alle Angelegenheiten, die die Eltern und SchülInnen im Rahmen des Schulgeschehens betreffen.
Der Obmann⁄die Obfrau hat das Recht, Einblick in alle Erlässe zu nehmen. Von jenen Erlässen, die für die Arbeit der Schulpartner besonders wichtig sind, muss er⁄sie ein Exemplar erhalten.

Recht auf Anhörung
Mitglieder der Elternvereine können der Schulleitung bzw. den KlassenlehrerInnen Vorschläge, Wünsche und Beschwerden mitteilen. Dies wird am zweckmäßigsten über die KlassenelternvertreterInnen an den Klassenvorstand und über den Obmann⁄die Obfrau an die Direktion geschehen.

Recht auf Mitbestimmung und Mitsprache
Der Elternverein entsendet drei VertreterInnen und drei StellvertreterInnen in den Schulgemeinschaftsausschuss.

Aufgaben der Elternvereine

  • Wahrung der Elternrechte
  • Enge Zusammenarbeit mit Eltern, SchulleiterInnen und LehrerInnen um die Unterrichts- und Erziehungsarbeit der Schule positiv zu beeinflussen
  • Mitverantwortung in Bezug auf das Schulgeschehen
  • Beratung der Eltern bei Fragen, die das Schulgeschehen betreffen
  • Hilfe und Unterstützung für bedürftige SchülerInnen (aber keine regelmäßige Fürsorgetätigkeit)
  • Durchführung von Veranstaltungen, die den Vereinszweck fördern
  • Unterstützung der Aktivitäten der Schulgemeinschaft
  • Unterstützung bei der Anschaffung besonderer Lehrmittel

Informationen

Die Mitgliedschaft im Elternverein ist freiwillig und mit der Zahlung eines Mitgliedsbeitrages verbunden.

In der Hauptversammlung des Schuljahres 2021/22 wurde ein

Mitgliedsbeitrag von € 35.-

bestätigt und somit nicht erhöht. Die Verwendung der Mittel ist über die Sitzungsprotokolle nachvollziehbar. Unser Kassier gibt Ihnen auch gerne persönlich Auskunft, benützen Sie bitte unser Kontaktformular

Wir ersuchen um Überweisung auf unser Vereinskonto:

IBAN: AT312011129061481100
BIC: GIBAATWWXXX

lautend auf Elternverein BG 13, Fichtnergasse 15.

TeleBanking ist möglich und günstiger, da geringere Gebühren auf beiden Seiten anfallen! Bitte geben Sie den Namen und die Klasse des Schülers⁄der Schülerin an.

Mitglied des Elternvereins sind die Eltern und nicht die Kinder, daher ist der Beitrag auch bei mehreren Kindern nur einmal zu bezahlen. Bei Kindern an verschiedenen Schulen ist der höchst festgelegte Beitrag auf die Anzahl der Schulen gleichmäßig aufzuteilen.

Wenn Sie Mitglied im Elternverein sein möchten, den Mitgliedsbeitrag aber nicht aufbringen können, besteht die Möglichkeit, um Herabsetzung oder Erlassung des Mitgliedsbeitrages anzusuchen (Seite Formulare), um dennoch in den vollen Genuss der angebotenen Leistungen, einschließlich der SchülerInnenversicherung, zu kommen.

Spinde

Der Elternverein sorgt für die Bereitstellung und Wartung von Spinden, die gegen einen Unkostenbeitrag von 25 € pro Spind für ein Schuljahr gemietet werden können. Besuchen mehrere Kinder einer Familie unsere Schule (“Geschwisterkinder”), reduziert sich die Spindmiete für den zweiten angemieteten Spind auf 12,50 € und entfällt für alle weiteren Spinde völlig.

Spindvergabe:
In den ersten 3 Schulwochen erfolgt die Vergabe der Spinde klassenweise. Die Organisation erfolgt durch die SchulwartInnen.
Sonst kann man sich jederzeit an die SchulwartInnen wenden (Erdgeschoss, Zi. 143).
Eine Schlüsselkaution wird nicht einbehalten. Im Verlustfall muss (aus Sicherheitsgründen) das Schloss getauscht werden, wofür 25 € zu entrichten sind.

Bei Fragen bitte an die SchulwartInnen wenden oder per E-Mail an uns.

Tutoren

TutorInnen sind OberstufenschülerInnen, die ihren jüngeren KollegInnen Nachhilfe geben. Das vom Elternverein eingerichtete System stellt sicher, dass die finanzielle Unterstützung durch den Elternverein effizient zur Qualitätssicherung eingesetzt wird. Basierend auf einer “Problemanalyse” wird von einer Vertrauenslehrkraft eine geeignete Tutorin oder ein Tutor ausgewählt und fallspezifisch vorbereitet.

TutorInnen erhalten 12 €/Stunde. NachhilfeschülerInnen bezahlen 10 €⁄Stunde direkt an die TutorInnen, der Elternverein sponsort je 2 €/Stunde. Die Vertrauenslehrkraft dient als Zentralvermittlung zwischen NachhilfeschülerInnen und TutorInnen. Zielkontrollen dienen der Beurteilung der Qualität der Nachilfestunden durch die NachhilfeschülerInnen.

Das System wird laufend verbessert und steht in direktem Zusammenhang mit unserer Arbeit an einem umfassenden Förderkonzept, bei der sich herausgestellt hat, dass SchülerInnen oft intuitiv besonders gute Wege finden, ihren KollegInnen bei der Überwindung von Lernbarrieren zu helfen. Durch zusätzliche Ausstattung der TutorInnen mit pädagogischen Grundkenntnissen soll die Wirksamkeit des Tutoren-Systems potenziert werden.

Ein wesentlicher Aspekt ist, dass sowohl TutorInnen als auch NachhilfeschülerInnen lernen, nachhaltig Verantwortung zu übernehmen.

Bei Bedarf wenden Sie sich bitte an Herrn Prof. Seltenreich

Versicherung durch die Öffentliche Hand

Alle SchülerInnen sind auf dem Schulweg, in der Schule und bei schulischen und schulbezogenen Veranstaltungen bei der Allgemeinen Unfallversicherungsanstalt (AUVA, http://www.auva.at) kostenlos unfallversichert. Bergungskosten (insbesondere Hubschrauberbergungen) werden möglicherweise NICHT oder nur bis zum Ausmaß von derzeit € 948,27 bezahlt. Dem stehen tatsächliche Kosten einer Hubschrauberbergung von durchschnittlich € 3.000.- gegenüber.

Versicherung durch den Elternverein

Der Elternverein am BG XIII hat eine zusätzliche Unfallversicherung für jene SchülerInnen abgeschlossen, deren Eltern durch Einzahlung oder Vorstandsbeschluß Mitglied des EV-Fichtnergasse sind. Diese Versicherung gilt im In- und Ausland, auch in der Freizeit, in den Ferien, während einer Ferialpraxis oder einer Ferialarbeit.

Versicherungsurkunde Nr. A669227249

Versicherungsleistungen

(Alle Angaben ohne Gewähr!)

  • Bleibende Invalidität: bis zu € 75.000 abhängig vom Invaliditätsgrad
  • Unfallkosten: bis € 1.000,-
  • Bergungskosten, inkl. Hubschrauberrettung: bis € 3.000,-
  • Rückholung aus dem Ausland: 100% der Kosten.

Achtung! Der Transport oder die Überführung muss durch die ALLIANZ-Versicherung organisiert werden! Tel. +43(0)59009-9009

  • Unfalltod: € 3.000,-
  • Kummergipsgeld bei Knochenbrüchen oder Bänder(ein)rissen: € 30,-

 

Ein Notfall ist eingetreten

  • Rückholung aus dem Ausland NUR über ALLIANZ Versicherung organisieren!
    Tel. +43(0)59009-9009
  • Bitte informieren Sie den Elternverein über unser Kontaktformular. Die Meldung an den Elternverein ist notwendig, da die Versicherung den Mitgliedsstatus nachfragt!
  • Heben Sie bitte alle Belege gut auf, und senden Sie diese dann geschlossen an Herrn Walter ARTHOFER in der ALLIANZ Versicherung, Kundencenter 3, Erdbergstraße 234, 1110 Wien, walter.arthofer@allianz.at. Tel. +43(0)699/18790823
  • Für allgemeine Fragen steht Ihnen auch gerne Herr Mag. Philipp Loske, als Ansprechpartner im Elternverein, zur Verfügung. sicher@loske.at Tel. +43(0)676/603 6033

Schlechter Schüler, guter Mensch! Unter diesem Motto haben wir uns das Ziel gesetzt, für unsere Schule ein umfassendes Förderkonzept zu erarbeiten, das über die klassischen Fördermaßnahmen weit hinausgehen soll. Angestrebtes, messbares Ziel ist das schrittweise “Verschwinden” von Wiederholungsprüfungen und der Notwendigkeit für externe Nachhilfe. Für gute Schüler soll das System die Nachhaltigkeit des Wissens sichern, schließlich wissen wir kaum, wie ein Wissensvergleich zwischen guten und schlechten Schülern 1, 5, oder 10 Jahre nach dem Wissenserwerb ausginge. Es geht um Unter- und Oberstufe.

Diese Elternvereins-Arbeitsgruppe besteht aus engagierten Eltern und Erziehungsberechtigten, die Anforderungen und Konzepte zur Vorlage und Diskussion in einem gleichnamigen SGA-Unterausschuss (Lehrkräfte, Schülervertreter, Eltern) ausarbeiten. Einerseits sollen bestehende “Best-Practices” der Unterrichtsarbeit zu verbindlichen Schul-Angeboten werden, andererseits soll auch die Verbindlichkeit von Beiträgen von Schülern und Erziehungsberechtigten eingefordert und durch entsprechende Werkzeuge unterstützt werden.

Mit der Umsetzung des Konzeptes wurde bereits in den Sommerferien 2009 begonnen, indem Schülerinnen und Schülern mit Wiederholungsprüfungen eine vom Elternverein und den Alt-Hietzingern finanzierte Lerntyp-Bestimmung angeboten wurde, in deren Rahmen auch konkrete individuelle Maßnahmen zur effizienten Vorbereitung auf die Wiederholungsprüfungen ausgearbeitet wurden.

Im SJ 2009⁄10 wurden nachhaltige Maßnahmen zur Berücksichtigung individueller Lern-Präferenzen und zur Verbesserung persönlicher Lern-Techniken gesetzt. Einerseits wurde in die spezifische Ausbildung von Lehrkräften investiert, andererseits wurden die Schülerinnen und Schüler der 5. und 7. Klassen einer umfassenden Lernstilanalyse unterzogen, deren Ergebnisse mit den SchülerInnen unter Beiziehung externer Experten aufgearbeitet wurden und die von den Klassenlehrkräften auch im Rahmen der Unterrichtsvorbereitung berücksichtigt werden.

Für das Schuljahr 2010⁄11 wurden weitere Umsetzungsschritte geplant. In der Unterstufe wird die Vermittlung von Lerntechniken eine größere Rolle spielen. In der Oberstufe sollen entsprechende Lücken mit Hilfe weiterer Lernstilberatungen geschlossen werden. Das Tutoren-System (siehe Seite Dienstleistungen)hat sich bewährt und soll daher ausgebaut werden. Feinschliff und permanente Verbesserungsarbeit werden begleitend zur operationellen Arbeit erfolgen. Elternverein und Alt-Hietzinger unterstützen das Vorhaben großzügig mit finanziellen Mitteln.

Jede Meinung zählt! Wenn Sie Interesse haben, unsere Schulgemeinschaft mitzugestalten, nehmen Sie bitte mit uns Kontakt auf über unser  Kontaktformular.

Unterstützung durch den Elternverein (nur für Elternvereinsmitglieder)

Der Elternverein unterstützt sozial bedürftige Schülerinnen und Schüler, um ihnen die Teilnahme an kostenpflichtigen schulischen Veranstaltungen zu ermöglichen. Dazu zählen u.a. Skikurs, Sprachreisen und Projekttage. Bei diesen Veranstaltungen wird auch die Klassengemeinschaft gefördert und wir sehen das als einen wichtigen Teil für den Lernerfolg. Die Förderung durch den Elternverein ist keine direkte Förderung der Betroffenen und daher erfolgen Zahlungen immer an das für die Schulveranstaltung gültige Konto. Der Elternverein behandelt diese Ansuchen sehr diskret und steht auch gerne bei der Abwicklung unterstützend zur Verfügung. Um den Zugang zu den Fördermittel fair und transparent zu gestalten gilt es, folgende Schritte zu beachten:

– die Mitgliedschaft im Elternverein ist Voraussetzung; diese wird durch Zahlung
des Mitgliedsbeitrags gültig, wobei auch dieser ggf. vom Elternverein übernommen werden kann

– es muss um eine Unterstützung beim Stadtschulrat eingereicht werden; siehe Antrag
auf Gewährung einer Unterstützung zur Teilnahme an Schulveranstaltungen, Elternmerkblatt
für den Antrag auf Gewährung einer Unterstützung zur Teilnahme an Schulveranstaltungen
Online-Ratgeber in 17 Sprachen:
https://www.help.gv.at/Portal.Node/hlpd/public/content/302/Seite.3020002.html

– eine erste Information, ob man förderungswürdig ist, bekommt man hier:
http://www.schulbeihilfenrechner.at/schulbeihilfen.htm

– das „Ansuchen um Unterstützung des Elternvereins“ bitte ausfüllen, den Antrag an den
Stadtschulrat beilegen und an den Elternverein übermitteln:
Formular zum Ansuchen um Unterstützung finden Sie hier

– innerhalb von 3 Wochen gibt es eine Rückmeldung vom Elternverein

Sollte keine Förderungswürdigkeit durch den Stadtschulrat gegeben sein,
ist in Ausnahmefällen trotzdem eine Unterstützung durch den Elternverein möglich.

Mit diesem Projekt soll unseren “ErstklässlerInnenn” der Umstieg von der Volksschule ins Gymnasium erleichtert werden. Sie sollen sich vom ersten Tag an wohl fühlen, aber auch sanft an die innerhalb einer AHS-Schulgemeinschaft wahrzunehmenden Verantwortungen und an die einzuhaltenden Regeln herangeführt werden.

Das Projekt wurde vom Elternverein bereits im Jahre 2007 ins Leben gerufen und im Schuljahr 2008-09 von unserer Schulgemeinschaft (Eltern, Lehrkräfte, Schülerinnen und Schüler) erstmalig umgesetzt. Seither wird es jedes Jahr, unter Berücksichtigung der im Vorjahr gewonnenen Erfahrungen, fortgesetzt. Ein wesentlicher Bestandteil des Konzeptes ist die Unterstützung der Neulinge durch “Buddies”, das sind OberstufenschülerInnen, die jeweils für die Betreuung einer Ertsklässlerin⁄eines Erstklässlers die Verantwortung übernehmen. Diese Betreuungstätigkeit endet nicht mit derm Ende der ersten Klasse, sondern wird während der gesamten Unterstufenzeit mit entsprechend angepasster Gewichtung und Ausrichtung aufrecht erhalten.

Auf welche Schulkosten sollte ich mich vorbereiten?

Auch in öffentlichen Schulen fallen für die Erziehungsberechtigten laufend Kosten an. In der folgenden Tabelle geben wir Erfahrungswerte an. Die Kosten für mehrtägige Schulveranstaltungen lassen sich recht genau feststellen, während die übrigen Kosten stärkeren Schwankungen unterliegen. Beachten Sie bitte, dass es sich hier nur um Schätzwerte handelt.

Stand Juni 2010. Angaben ohne Gewähr!

MSV: Mehrtägige Schulveranstaltung

Zu beachten sind auch jährliche Selbstbehalte für Schülerfreifahrt (~ 20 €), die Kosten für Hefte, Schreib- und Zeichenmaterial, Zirkel, Dreiecke, Taschenrechner, etc. und natürlich auch der Elternvereinsbeitrag, sowie Aufwendungen, die in der Tabelle nicht angeführt sind.

Der Großteil der Kosten erwächst aus mehrtägigen Veranstaltungen (English in Action, Schikurse, Sportwochen und Sprachreisen), die auf ausdrücklichen Wunsch der Schulgemeinschaft (Eltern, SchülerInnen, Lehrkräfte) angeboten werden. Hingebungsvolle Organisation und großer persönlicher Einsatz der durchführenden Lehrkräfte ermöglichen es, Kosten-Nutzen-Verhältnisse zu erzielen, die im privaten Bereich unmöglich wären. Die Teilnahme an diesen Veranstaltungen ist nicht verpflichtend, jedoch in jeder Hinsicht äußerst empfehlenswert.

Etwa ein Viertel der Kosten (~ 1035 €) fallen in der Unterstufe (bis zum Ende der 4. Klasse) an. Der größte Anteil (mehr als die Hälfte) wird durch die Sprachreisen in der Oberstufe verursacht, die allerdings ein wichtiger Bestandteil unseres Sprachenschwerpunktes sind und für unsere Schülerinnen und Schüler die Höhepunkte ihres klassenkameradschaftlichen Lebens darstellen.

Den Mehrtägigen Schulveranstaltungen liegt ein vom Schulgemeinschaftsausschuss erarbeitetes Konzept zu Grunde, mit dem versucht wurde, das Verhältnis zwischen Nutzen und anfallenden Kosten zu optimieren. Darüberhinaus werden diese Veranstaltungen sowohl vom Elternverein als auch von den Alt-Hietzingern finanziell unterstützt.

In Härtefällen besteht die Möglichkeit, um individuelle finanzielle Unterstützungen durch die Öffentliche Hand und den Elternverein anzusuchen.

Mehrtägige Schulveranstaltungen

Kostenbeiträge dürfen nur für Fahrt, Nächtigung, Verpflegung, Eintritte, Kurse, Vorträge, Arbeitsmaterialien, Entlehnungen, Kosten im Zusammenhang mit der Erkrankung einer Schülerin oder eines Schülers und für Versicherungen eingehoben werden.

Die voraussichtlichen Kosten werden den Erziehungsberechtigten (unter Bedachtnahme auf gewährte oder mögliche Unterstützungsbeiträge) rechtzeitig bekannt geben.

Mehrtägige Schulveranstaltungen und Schulbezogene Veranstaltungen müssen vom Schulgemeinschaftsausschuss genehmigt werden. Dabei werden auch die Kosten geprüft. Die vom Elternverein abgeschlossene Versicherung (Mitgliedschaft im Elternverein vorausgesetzt) ist auf die an unserer Schule durchgeführten Schulveranstaltungen abgestimmt.

Weitere Informationen:
http://www.bmukk.gv.at/medienpool/6039/schulrecht_info_5.pdf

Sitzungsprotokolle