Welchen Beitrag leistet der Elternverein zur Schulgemeinschaft?
Der Elternverein ist im täglichen Schullebenein wichtiges Bindeglied zwischen Schulleitung, Lehrkörper, SchülerInnen, Eltern, Institutionen und Behörden.
Aufgaben des Elternvereins
- Wahrung der Elternrechte
- Enge Zusammenarbeit mit Eltern, Schulleiter und Lehrer*innen, um die Unterrichts- und Erziehungsarbeit der Schule positiv zu gestalten
- Mitverantwortung in Bezug auf den Schulgemeinschaftsausschuss
- Beratung der Eltern bei Fragen, die das Schulgeschehen betreffen
- Hilfe und finanzielle Unterstützung für Schüler*innen bei Bedarf
- Durchführung von Veranstaltungen, die den Vereinszweck fördern
- Unterstützung der Aktivitäten der Schulgemeinschaft
- Unterstützung bei der Anschaffung außerordentlicher Lehrmittel
Leistungen des Elternvereins
- Gewährung von Zuschüssen bei Bedarf, um allen Schüler:innen die Teilnahme an kostenpflichtigen schulischen Veranstaltungen (wie zb Skikurs, Sprachreisen, Projekttage usw.) zu ermöglichen, um den sozialen Zusammenhalt an der Schule zu fördern. Es wurden klare Richtlinien für die Gewährung von Sozialzuschüssen festgelegt.
- Unterstützung bei der Anschaffung von zusätzlichen Lehr- und Unterrichtsmaterialien, welche von der Schule nicht getragen werden können. Damit soll dem Lehrpersonal ermöglicht werden den Unterricht für die Schüler:innen moderner, vielfältiger und interessanter zu gestalten (z.B. Bücher für die Bibliothek, Experimentierkästen, Musikinstrumente usw.).
- Bereitstellung und Wartung von versperrbaren Spinden
- Unterstützung des Projektes „Buddies“, um den neuen Schüler:innen den Umstieg von der Volksschule ins Gymnasium zu erleichtern.
- Kostenbeteiligung bei den Tutoren, das sind Oberstufenschüler:innen, die jüngeren Schüler:innen Nachhilfe geben. Der Elternverein unterstützt den Stundenlohn, den die Tutoren bekommen.
- Finanzierung von Workshops und Vorträgen
- Finanzierung von zusätzlichem Personal für Skikurse, Sportwochen etc.
- Finanzierung der Preise für Schulsportveranstaltungen (wie den Skitag)
- Übernahme der Kosten des traditionellen Frühstücks in der Schule nach dem Schulball für die Abschlussklassen
- Zuschüsse für Lehrveranstaltungen, die zwar für die Umsetzung schulautonomer Schwerpunkte (z.B. Sprachen) wichtig sind, deren Kosten aber von der Schule nicht getragen werden können.
- Schüler*innenversicherung für Ereignisse, welche nicht von der normalen Schüler*innenversicherung gedeckt sind (z.B. Hubschrauberbergung bei Sportveranstaltungen, Schikursen,…)
- Organisation und Produktion des Jahresberichts