Kinderschutzkonzept

Kinderschutzkonzept BG 13

Die folgenden Punkte umfassen eine Auflistung von zweiundzwanzig heiklen Situationen, die im Rahmen der Pädagogischen Konferenz zum Thema Sexualisierte Gewalt von den Lehrpersonen des BG 13 gesammelt und beschrieben wurden.

Präambel:

Bei einem Übergriff beziehungsweise einer Grenzüberschreitung im Rahmen der 22 Grenzsituationen oder in jeglicher anderen Situation im schulischen Umfeld ist wie folgt vorzugehen:

  • Schüler*innen können sich einer Lehrperson ihres Vertrauens, einer Vertrauenslehrperson, dem Klassenvorstand oder der Schulleitung anvertrauen.
  • Lehrpersonen haben Vorfälle umgehend der Schulleitung zu melden.
  • Grundsätzlich ist es das Ziel aller Mitglieder der Schulgemeinschaft, achtsam zu sein und mögliche Verhaltensänderungen wahrzunehmen und adäquat zu reagieren.
  1. Nachschreiben von Schularbeiten: Wenn möglich, soll der*die Schüler*in einer anderen Schularbeitsgruppe beiwohnen. Sollte dies nicht möglich sein, kann die Schularbeit nach Absprache mit der Administration in einem anderen freien Raum nachgeschrieben werden.
  2. Auslandsreisen: Am BG 13 ist es Standard, dass Schüler*innen nur zu zweit/dritt bei einer Gastfamilie untergebracht sind.
  3. Einzelgespräche zwischen Schüler*in und Lehrer*in: Wenn es der Platz und die Situation erlauben, sollen Gespräche vor dem Konferenzzimmer oder im Besprechungszimmer im zweiten Stock bei leicht geöffneter Tür stattfinden.
  4. Unterricht mit einzelnen Schüler*innen: Die Lehrkraft unterrichtet bei offener Türe.
  5. Gespräche mit Vertrauenslehrpersonen im Besprechungszimmer: Es muss beidseitig abgesprochen werden, ob die Türe offenbleiben soll.
  6. Lehrmittel abholen: Lehrkraft holt Materialien immer mit zwei Schüler*innen.
  7. Digitale Kommunikation: Lehrpersonen dürfen nicht mit Schüler*innen Teil einer privaten oder schulexternen gemeinsamen digitalen Gruppe sein, zum Beispiel: WhatsApp; ausgenommen sind schulinterne Plattformen (z.B. Microsoft Teams). Bei Sprachreisen/Sportwochen kann die Kommunikation für die Zeit der mehrtägigen Lehrveranstaltung über eine soziale Plattform stattfinden, die mit Beendigung der Sprachreise aufgehoben werden muss.
  8. Schüler*innen folgen Lehrpersonen auf sozialen Medien: Schüler*innen können Lehrpersonen auf sozialen Medien unter der Voraussetzung folgen, dass es sich beim Account der Lehrperson um einen öffentlichen Account handelt, der den gesetzlichen Bestimmungen entspricht und den Werten und Haltungen der Schule nicht widerspricht. Lehrpersonen dürfen generell Schüler*innen nicht auf sozialen Medien vor Beendigung des Schulbesuches der Schüler*innen folgen.
  9. Betreten von Schüler*innenzimmern im Rahmen von mehrtägigen Schulveranstaltungen:

Bei einer mehrtägigen Veranstaltung soll darauf geachtet werden, dass sowohl eine männliche als auch eine weibliche Lehrperson zugegen ist. Regelung bei Sportwochen und Skikursen: Männliche Lehrpersonen betreten Burschenzimmer, weibliche Lehrpersonen Mädchenzimmer. Grundsätzlich gilt: Anklopfen, dann eintreten. Während der Nachtruhe kann das Zimmer, bei entsprechendem Anlass, betreten werden.

  1. Berührungen im Sportunterricht: Das notwendige „Sichern“ bei bestimmten Turnübungen soll angekündigt und erklärt werden. Schüler*innen soll zur Wahl gestellt werden, ob sie auf diese Sicherung verzichten oder ob ein*e Mitschüler*in sichern soll. In Notsituationen soll die Lehrperson auf jeden Fall eingreifen. Im Vordergrund steht die Sicherheit des*der Schülers*in.
  2. Enge Kontakte: Ein Wohlfühlabstand soll eingehalten werden. Wenn engerer Kontakt nicht zu vermeiden ist, zum Beispiel beim Austeilen von Unterrichtsmaterial oder bei großen Menschenansammlungen, soll dieser angekündigt werden.
  3. Schulfremde Personen oder Lehrpersonen benützen Schüler*innen-Toiletten: Lehrkräfte sollen davon Abstand nehmen, die Toiletten für Schüler*innen zu benutzen. Schüler*innen der 1. und 2. Klassen sollen nur zu zweit die Toilette aufsuchen. In Notsituationen kann die Gangaufsicht die Toilette betreten oder Oberstufenschüler*innen zur Unterstützung rufen. Schulfremde Personen dürfen auf Nachfrage nur die ihnen zugewiesenen Toiletten benützen.
  4. Verhaltensregel bei gemeinsamen Feiern: Gemäß der Vorbildwirkung sollte eine professionelle Distanz gewahrt werden. Lehrpersonen lassen sich nicht von Schüler*innen auf ein Getränk einladen oder laden selbst Schüler*innen auf ein Getränk ein. Das gilt auch für außerschulische Anlässe, z.B. Schulball.
  5. Transport von Schüler*innen: Schüler*innen dürfen nur in begründeten Notfällen (z.B. medizinischer Notfall) im Privatauto einer Lehrperson mitgenommen werden. Sollte ein Transport im privaten PKW organisatorisch notwendig sein, so darf dies bei Sportveranstaltungen bzw. Skikursen erfolgen.
  6. Privatleben von Lehrpersonen: Lehrkräfte sprechen achtsam über ihr Privatleben. Die eigene Sexualität soll nicht thematisiert werden.
  7. Nachhilfe: Keine private Nachhilfe für Schüler*innen der eigenen Schule.
  8. Übernachten in der Schule (z.B. Lesenacht): Durchführung mit zwei Lehrpersonen (männlich/weiblich) und nur mit Zustimmung aller Beteiligten. Zustimmung der Schulleitung ist vorab einzuholen.
  9. Duzen: Von Lehrpersonen soll Schüler*innen das Du-Wort nicht angeboten werden, solange diese Schüler*innen des BG 13 sind.
  10. Schüler*innen wollen Lehrpersonen umarmen: Trost spenden soll möglich sein, eine professionelle Distanz von Seiten der Lehrperson soll gewahrt werden.
  11. Grenzüberschreitungen von Seiten der Schüler*innen: Eine gewisse Distanz soll auch von Seiten der Schüler*innen gewahrt werden. Diese Tatsache soll im Klassenverband vorab besprochen werden. Ausnahmesituationen können und sollen offen kommuniziert werden.
  12. Theater- und Performanceübungen: Berührungen im Spiel finden immer mit Vorankündigung und Einverständnis aller Beteiligten statt. Ein offenes Gesprächsklima ist Voraussetzung, um klarzustellen, wo Berührungen, z.B. als Teil einer bestimmten Übung, notwendig sind.
  13. Fotos und Videos von Schüler*innen: Dies ist in der Hausordnung geregelt. Fotos von Schüler*innen/Lehrer*innen dürfen nur mit deren Zustimmung aufgenommen und auf die Homepage gestellt beziehungsweise im Jahresbericht veröffentlicht werden.

Wien, 1.2.2024