Elternbrief 3.12

Sehr geehrte Eltern und Erziehungsberechtigte! Wien, 03.12.2021
Ich bedanke mich herzlich für Ihre Mithilfe, indem Sie Ihre Kinder beim Testen unterstützen. Zudem bin ich sehr
stolz auf unsere Schülerinnen und Schüler, die durch das Einhalten der Corona-Regeln zu einem sicheren
Schulhaus beitragen.
Da sich behördliche Bestimmungen zur Corona-Pandemie laufend ändern, sind derzeit unterschiedliche und zum
Teil auch widersprüchliche Informationen zu diesem Thema im Umlauf. Auch meine Elternbriefe waren hierdurch
betroffen und schulische Vorgaben mussten immer wieder angepasst werden. Ich bedaure die Umstände und
Missverständnisse, die sich aus diesen Gründen ergeben haben.
Die Gültigkeit der PCR-Tests an Wiener Schulen ist auf 48h begrenzt – wir folgen dieser Wiener Regelung. Unser
Testkonzept (PCR-Test-Kontrolle am Mo, Mi und Do) wird zur Sicherheit unserer Schüler*innen beibehalten.
Mindestens 2 PCR-Tests pro Woche sind in der aktuellen Lage erforderlich.
Mo: Die Schülerinnen und Schüler müssen vor Unterrichtsbeginn einen Test einwerfen. Dies kann z.B. in den
Einwurfboxen im Schulhaus geschehen.
Außerdem müssen die Schülerinnen und Schüler im Unterricht einen PCR-Test vom Wochenende (Sa/So)
vorweisen. Als Ersatz kann ein Anti-Gen-Test im Schulhaus gemacht werden.
Di: Die Schülerinnen und Schüler müssen im Unterricht einen PCR-Test, vom Mo/oder Sonntagabend, vorweisen.
Als Ersatz kann ein Anti-Gent-Test gemacht werden.
Ein Schulbesuch ist am Mi nur möglich, wenn Ihr Kind am Di einen gültigen PCR-Test vorweisen konnte/oder
wenn es für Mi einen gültigen PCR-Test vorlegen kann. Wenn dies nicht der Fall ist, dann sollte Ihr Kind so lange
zuhause bleiben, bis ein gültiger PCR-Test vorgelegt werden kann.
Mi: Die Schülerinnen und Schüler müssen vor Unterrichtsbeginn einen Test einwerfen. Dies kann z.B. in den
Einwurfboxen im Schulhaus geschehen.
Do: Die Schülerinnen und Schüler müssen im Unterricht den (mind.) zweiten PCR-Test dieser Woche vorweisen.
Liegt keiner vor, kann als Ersatz ein Anti-Gen-Test gemacht werden.
Ein Schulbesuch ist am Do nur möglich, wenn Ihr Kind am Do einen gültigen PCR-Test vorweisen konnte/oder
wenn es für Fr einen gültigen PCR-Test vorlegen kann. Wenn dies nicht möglich ist, dann sollte Ihr Kind solange
zuhause bleiben, bis ein gültiger PCR-Test vorgelegt werden kann.
Sa/So: Bitte einen PCR-Test für den Schulbesuch am Mo einwerfen. Sollte am Mo kein PCR-Test vorliegen, kann
als Ersatz ein Anti-Gen-Test gemacht werden.
Sie finden das Testschema tabellarisch dargestellt am Ende meines Schreibens.
Krankenstand/Abwesenheit: Ich bitte alle Schüler und Schülerinnen nur mit gültigem PCR-Test von einem
Krankenstand/oder einer Abwesenheit in die Schule zurückzukehren.
Mir ist bewusst, dass es sehr belastend ist, wenn Ihr Kind die Schule aufgrund dieser Regelung nicht besuchen
kann. Aktuell ist die Situation aufgrund der Corona-Pandemie sehr angespannt. Deshalb befinden wir uns im
Lockdown und aus denselben Gründen ist ein Schulbesuch derzeit freiwillig. Ich begrüße es, dass die Schulen
offen sind und nur wenige von der Schule zuhause bleiben. Damit dies so bleibt, und wir uns auch sicher fühlen
können, bitte ich Sie um Verständnis und um Ihre Mithilfe in dieser Sache.
Vielen Dank!
e.h. Direktor Mag. Albrecht Bauer

eine tabellarische Übersicht zum Testryhthmus finden sie unter Download/Eltern/aktueller Elternbrief.