Elternverein

Willkommen beim Elternverein BG 13 Fichtnergasse

Der Elternverein vertritt die Interessen der Eltern und Schüler*innen und ist bemüht, Anliegen und Forderungen, die alle Eltern betreffen, gegenüber der Schule durchzusetzen. Der Elternverein agiert somit als Schnittstelle zwischen Eltern und Schule und steht so in ständigem Kontakt mit der Schulleitung.

Die Aufgaben und Ziele der Elternvereine sind nach Schulart und Rechtsträgerschaft der betreffenden Schulen verschieden. Für den AHS-Bereich kann man grundsätzlich zwei Hauptaufgaben der Elternvereine unterscheiden:

  • Wahrung der Interessen der Eltern die schulische Ausbildung der Kinder und aller mit dem Schulbesuch in Zusammenhang stehenden Fragen innerhalb der Schule betreffend
  • Wahrung der Eltern- und Schulinteressen nach außen, z. B. gegenüber Behörden und anderen Institutionen

Recht auf Information

Mitglieder der Elternvereine haben das Recht auf Information über alle Angelegenheiten, die die Eltern und Schüler*innen im Rahmen des Schulgeschehens betreffen.
Der Obmann⁄die Obfrau hat das Recht, Einblick in alle Erlässe zu nehmen. Von jenen Erlässen, die für die Arbeit der Schulpartner besonders wichtig sind, muss er⁄sie ein Exemplar erhalten.

Recht auf Anhörung

Mitglieder der Elternvereine können der Schulleitung bzw. den Klassenlehrer*innen Vorschläge, Wünsche und Beschwerden mitteilen. Dies wird am zweckmäßigsten über die Klassenelternvertreter*innen, an den Klassenvorstand und über den Obmann⁄die Obfrau an die Direktion geschehen.

Recht auf Mitbestimmung und Mitsprache

Der Elternverein entsendet drei Vertreter*innen und drei Stellvertreter*innen in den Schulgemeinschaftsausschuss (SGA).

Einnahmen aus Elternvereinsbeiträgen und Spenden werden für Leistungen, die den Schüler*innen zugutekommen, verwendet.

Schulgemeinschaftsausschuss (SGA)

In allen höheren Schulen ist zur Förderung und Festigung der Schulgemeinschaft ein Schulgemeinschaftsausschuss (SGA) zu bilden (§64 SchUG). Der SGA setzt sich aus dem Schulleiter/der Schulleiterin und je drei Vertretern der Lehrer*innen, Schüler*innen und Erziehungsberechtigten zusammen.

Der SGA entscheidet u. a. über

  • mehrtägige Schulveranstaltungen (Art, Planung, Kostenbeiträge, Dauer),
  • die Durchführung (einschließlich der Terminfestlegung) von Elternsprechtagen,
  • die Hausordnung,
  • die Durchführung von Veranstaltungen der Schullaufbahnberatung,
  • die Erlassung schulautonomer Lehrplanbestimmungen,
  • schulautonome Schulzeitregelungen, wie z. B. Beschlussfassung der Erklärung betreffend schulfreier Tagen.

Die Vertreter*innen der Erziehungsberechtigten im SGA werden vom Elternverein entsendet.