Alle Schülerinnen und Schüler, ob genesen* oder geimpft, müssen an den Testungen teilnehmen. *Personen, bei denen in den letzten 90 Tage eine Infektion mit SARS-CoV-2 molekularbiologisch bestätigt wurde, sind von der Testpflicht auszunehmen, da die Ergebnisse unzuverlässig sein können.
Mo: Ein PCR-Test vom Sa/So ist vorzulegen oder ein Anti-Gen-Test als Ersatz durchzuführen.
Di: Ein gültiger PCR-Test vom Mo ist vorzulegen.
Wer seinen Test vergessen hat, muss als Ersatz einen Anti-Gen-Test durchführen. Ab dem Folgetag (also Mi) ist ein Schulbesuch nur mit gültigem PCR-Test erlaubt!
Do: Ein neuer gültiger PCR-Test vom Mi ist vorzulegen.
Wer seinen Test vergessen hat, muss als Ersatz einen Anti-Gen-Test durchführen. Ab dem Folgetag (also Fr) ist ein Schulbesuch nur mit gültigem PCR-Test erlaubt!
Sa/So: PCR-Test durchführen, damit es einen gültigen Testnachweis für Mo gibt.
Nach der Rückkehr aus dem Krankenstand oder einer tageweisen Abwesenheit ist immer ein PCR-Test-Nachweis in der Schule vorzulegen.
MNS-Maskenpflicht für die Unterstufe, FFP-2-Maskenpflicht für die Oberstufe im ganzen Schulhaus! (Maskenpausen werden regelmäßig durchgeführt)