Corona update 14.1

Mediale Berichterstattung: Fehlerhafte PCR-Tests

In der medialen Berichterstattung werden aktuell fehlerhafte PCR-Tests an Schulen thematisiert. Die PCR-Test-Ergebnisse der Fichtnergasse und aller Wiener Schulen, die über „alles gurgelt!“ vorgenommen werden, sind valide und gültig. Wir verwenden ein anderes Testsystem, als es in den Bundesländern zum Einsatz kommt.

Neuer Erlass: Maßnahmen für den Schulbetrieb bis 28.02.2022

  • Die Sicherheitsphase und Risikostufe III bleiben aufrecht.
  • Nach wie vor müssen geimpfte und nicht geimpfte Schülerinnen und Schüler regelmäßig testen. Genesene sind für 30 Tage (seit dem ersten positiven PCR-Test) von der Testpflicht ausgenommen.

Die Testmodalitäten an der Fichtnergasse bleiben gleich (siehe Testplan). Wichtig: Es sind mindestens zwei PCR-Tests pro Woche erforderlich. Ein PCR-Test gilt max. 72 Stunden.

  • Treten zwei positive Tests innerhalb von drei Tagen in einer Klasse auf, dann muss die Klasse in Quarantäne geschickt werden.
  • Neue Kontaktpersonenregelung: Es wird nicht mehr zwischen K1 und K2 unterschieden – grundsätzlich gelten jene als Kontaktperson, die mit einer erkrankten Person im Kontakt gewesen sind. Keine Kontaktpersonen sind jene, die dreimal geimpft sind oder durchgängig Maske getragen bzw. die Hygieneregeln eingehalten haben.
  • Maskenpflicht gilt im gesamten Schulhaus (FFP2-Maske für Lehrpersonen und Oberstufenschülerinnen und –Schüler, MNS für die Unterstufe). Es wird empfohlen, dass auch Schülerinnen und Schüler der Unterstufe eine FFP2-Maske tragen.
  • Maskenpflicht im Freien: Aufgrund der hohen Ansteckungsfähigkeit von Omikron gilt auch eine Maskenpflicht im Freien, wenn ein Mindestabstand von 2 Metern nicht eingehalten werden kann. D.h. vor dem Eingangsbereich der Schule muss eine Maske getragen werden, da hier die Abstände nicht eingehalten werden können (z.B. bes. vor Schulbeginn).

Wenn Schulklassen außerhalb der Schule unterwegs sind, z.B. am Weg zum Schwimmbad oder Eislaufplatz, muss eine Maske getragen werden.

Ausnahmen von der Maskenpflicht: Der Schulhof/Pausenhof und der Sportplatz im Freien. Im Falle von Gedränge sollten jedoch Masken getragen werden.

  • Der Schulbesuch kann wegen der Corona-Lage tageweise entschuldigt werden.