Corona-update 18.02

Neuer Erlass: Maßnahmen für den Schulbetrieb ab 21.02.2022 

Grundlegendes: 

  • Die Sicherheitsphase und Risikostufe III bleiben aufrecht. 
  • Nach wie vor müssen geimpfte und nicht geimpfte Schülerinnen und Schüler regelmäßig testen. Genesene sind für 60 Tage (seit dem ersten positiven PCR-Test) von der Testpflicht ausgenommen. 

Die Testmodalitäten an der Fichtnergasse bleiben gleich (siehe Testplan). Wichtig: Es sind mindestens zwei PCR-Tests pro Woche erforderlich. Ein PCR-Test gilt max. 72 Stunden. 

  • Der Schulbesuch kann wegen der Corona-Lage tageweise entschuldigt werden. 
  • Impfberatung bzw. Infos zur Impfung können bei unserer Schulärztin während der Sprechstunden eingeholt werden. 
  • Impfungen können während der Schulzeit durchgeführt werden und gelten als Entschuldigungsgrund. Unmittelbar nach der Impfung sind Schülerinnen und Schüler vorübergehend vom Turnunterricht befreit. Eine Befreiung kann bei der Schulärztin beantragt werden. 

Positive Testungen, Kontaktpersonenregelung, Teil-Klassenschließungen und Maskenpflicht: 

  • Treten zwei positive Tests innerhalb von drei Tagen in einer Klasse auf, dann muss die Klasse für 5 Tage teilgeschlossen werden. Schülerinnen und Schüler die Kontaktpersonen sind, dürfen für fünf Tage die Schule nicht betreten und können sich dann freitesten.  
  • Keine Kontaktpersonen sind: 
  • Schülerinnen und Schüler bis 12 Jahre mit zwei Impfungen (14 Tage ab der 2. Impfung) 
  • Schülerinnen und Schüler ab 12 Jahren mit drei Impfungen (7 Tage ab der 3. Impfung) 
  • Schülerinnen und Schüler ab 12 Jahren, die zweimal geimpft und einmal genesen sind (21 Tage nach dem letzten immunologischen Ereignis) 
  • Personen, die an der Omikron-Variante (seit 01.01.2022 wird von Erkrankungen durch die Omikron-Variante ausgegangen) erkrankt waren bzw. innerhalb der letzten 3 Monate genesen sind. 
  • Quarantänebestimmungen für positiv getestete Personen oder Kontaktpersonen: Personen, die Kontaktpersonen durch einen Mitschüler oder eine Mitschülerin sind, müssen grundsätzlich für 5 Tage in Quarantäne (ein Schulbesuch ist am 6. Tag möglich). Sie können sich dann mithilfe eines negativen PCR-Tests freitesten. Befindet sich die Kontaktperson mit einer erkrankten Person im selben Haushalt, so kann die Quarantäne bis zu zehn Tage betragen. Es empfiehlt sich in diesem Fall Rücksprache mit der Schule und/oder der Gesundheitsbehörde zu halten. Positiv getestete Personen können sich nach den Empfehlungen und Vorgaben der Gesundheitsbehörde freitesten. Ein Bescheid bzw. eine schriftliche Verständigung der Gesundheitsbehörde (z.B. eine E-Mail) ist vorzulegen.  Grundsätzlich endet die Quarantäne nach 10 Tagen. Eine positiv getestete Person kann also nach 10 Tagen aus der Quarantäne zurückkehren. Wer noch Symptome hat, sollte sich an 1450 wenden und noch weiterhin zuhause bleiben. 
  • Maskenpflicht gilt im gesamten Schulhaus (FFP2-Maske für Lehrpersonen und Oberstufenschülerinnen und –Schüler, MNS für die Unterstufe). Die Maskenpflicht gilt nicht auf dem eigenen Sitzplatz. Dort kann diese während der Stunde oder der Pause abgenommen werden. Ein freiwilliges Tragen ist jedoch weiterhin möglich. Wenn in einer Klasse ein positiver Fall auftritt, dann muss für 5 Tage eine FFP2-Maske bzw. ein MNS (Unterstufe) getragen werden. Für Lehrerinnen und Lehrer gilt weiterhin eine FFP2-Maskenpflicht. 

Lehrausgänge und mehrtägige Schulveranstaltungen: 

  • Lehrausgänge und mehrtägige Schulveranstaltungen sind unter bestimmten Bedingungen wieder möglich. Vorab ist eine Risikoanalyse nötig. Wenn diese Risikoanalyse negativ ausfällt, dann kann die Schulveranstaltung nicht stattfinden. Grundsätzlich begrüßen wir die Möglichkeit, dass Schulveranstaltungen wieder durchführbar sind, da sie eine wichtige Bereicherung des Schulalltages darstellen.