Corona – update 20.1

Mediale Berichterstattung: Fehlerhafte PCR-Tests

Die PCR-Test-Ergebnisse der Fichtnergasse und aller Wiener Schulen, die über „alles gurgelt!“ vorgenommen werden, sind valide und gültig. Wir verwenden ein anderes Testsystem, als es in den Bundesländern zum Einsatz kommt.

Neuer Erlass: Maßnahmen für den Schulbetrieb bis 28.02.2022

  • Die Sicherheitsphase und Risikostufe III bleiben aufrecht.
  • Nach wie vor müssen geimpfte und nicht geimpfte Schülerinnen und Schüler regelmäßig testen. Genesene sind nach Empfehlung der Wiener Gesundheitsbehörde für 30 Tage (seit dem ersten positiven PCR-Test) von der Testpflicht ausgenommen.

Die Testmodalitäten an der Fichtnergasse bleiben gleich (siehe Testplan). Wichtig: Es sind mindestens zwei PCR-Tests pro Woche erforderlich. Ein PCR-Test gilt max. 72 Stunden.

  • Treten zwei positive Tests innerhalb von drei Tagen in einer Klasse auf, dann muss die Klasse für 5 Tage geschlossen werden. Die betroffenen Schülerinnen und Schüler dürfen für fünf Tage die Schule nicht betreten und können sich dann freitesten.
  • Quarantänebestimmungen für positiv getestete Personen oder Kontaktpersonen: Personen, die Kontaktpersonen durch einen Mitschüler oder eine Mitschülerin sind, müssen grundsätzlich für 5 Tage in Quarantäne (ein Schulbesuch ist am 6. Tag möglich). Sie können sich dann mithilfe eines negativen PCR-Tests freitesten. Befindet sich die Kontaktperson mit einer erkrankten Person im selben Haushalt, so kann die Quarantäne bis zu zehn Tage betragen. Es empfiehlt sich in diesem Fall Rücksprache mit der Schule und/oder der Gesundheitsbehörde zu halten. Positiv getestete Personen können sich nach den Empfehlungen und Vorgaben der Gesundheitsbehörde freitesten. Ein Bescheid bzw. eine E-Mail der Gesundheitsbehörde ist vorzulegen.
  • Neue Kontaktpersonenregelung: Es wird nicht mehr zwischen K1 und K2 unterschieden – grundsätzlich gelten jene als Kontaktperson, die mit einer erkrankten Person im Kontakt gewesen sind. Keine Kontaktpersonen sind jene, die bis elf Jahre zweimal geimpft und ab 11 Jahren dreimal geimpft sind oder durchgängig Maske getragen bzw. die Hygieneregeln eingehalten haben.
  • Maskenpflicht gilt im gesamten Schulhaus (FFP2-Maske für Lehrpersonen und Oberstufenschülerinnen und –Schüler, MNS für die Unterstufe). Es wird empfohlen, dass auch Schülerinnen und Schüler der Unterstufe eine FFP2-Maske tragen.
  • Maskenpause: Während der Stunde gibt es mindestens eine Maskenpause bei geöffnetem Fenster; die Schülerinnen und Schüler müssen am Sitzplatz bleiben. Während der Unterrichtspausen kann die Maske auf dem Sitzplatz abgenommen werden, um etwas zu essen oder zu trinken.
  • Maskenpflicht im Freien: Aufgrund der hohen Ansteckungsfähigkeit von Omikron gilt auch eine Maskenpflicht im Freien, wenn ein Mindestabstand von 2 Metern nicht eingehalten werden kann. D.h. vor dem Eingangsbereich der Schule muss eine Maske getragen werden, da hier die Abstände nicht eingehalten werden können (z.B. bes. vor Schulbeginn).

Wenn Schulklassen außerhalb der Schule unterwegs sind, z.B. am Weg zum Schwimmbad oder Eislaufplatz, muss eine Maske getragen werden.

Ausnahmen von der Maskenpflicht: Der Schulhof/Pausenhof und der Sportplatz im Freien. Im Falle von Gedränge sollten jedoch Masken getragen werden.

  • Der Schulbesuch kann wegen der Corona-Lage tageweise entschuldigt werden.
  • Impfberatung Infos zur Impfung können bei unserer Schulärztin während der Sprechstunden eingeholt werden.