Corona-update 25.02

Neuer Erlass: Maßnahmen für den Schulbetrieb ab 28.02.2022

Grundlegendes:

  • Alle Schülerinnen und Schüler müssen nach wie vor testen. Ausgenommen von der Testpflicht sind nur Genesene Schülerinnen und Schüler für 60 Tage (ab dem ersten Tag der Genesung). Die Testmodalitäten an der Fichtnergasse bleiben gleich (siehe Testplan). Wichtig: Es sind mindestens zwei PCR-Tests pro Woche erforderlich. Ein PCR-Test gilt max. 72 Stunden.
  • Es gilt für alle Schülerinnen und Schüler Präsenzpflicht. Der Schulbesuch kann nicht mehr wegen der Corona-Lage entschuldigt werden! Schülerinnen und Schüler, die bzw. deren Erziehungsberechtigte einer Risikogruppe angehören, oder die wegen der Covid-19-Situation nicht in der Lage sind, die Schule zu besuchen, können sich durch einen Antrag bei der Schulleitung vom Unterricht entschuldigen. Ein fachärztliches Attest mit Begründung ist vorzulegen.
  • Impfberatung Infos zur Impfung können bei unserer Schulärztin während der Sprechstunden eingeholt werden.
  • Impfungen können während der Schulzeit durchgeführt werden und gelten als Entschuldigungsgrund. Unmittelbar nach der Impfung sind Schülerinnen und Schüler vorübergehend vom Turnunterricht befreit. Eine Befreiung kann bei der Schulärztin beantragt werden.

Positive Testungen, Kontaktpersonenregelung, Teil-Klassenschließungen und Maskenpflicht:

  • Tritt ein positiver Test in einer Klasse auf, dann muss in der Klasse für 5 Tage täglich getestet werden (ausgenommen Genesene für 60 Tage ab dem 1. Tag der Genesung). Zusätzlich muss ein MNS bzw. eine FFP2-Maske getragen werden.
  • Treten zwei positive Tests innerhalb von drei Tagen in einer Klasse auf, dann muss die Klasse für 5 Tage teilgeschlossen werden. Schülerinnen und Schüler, die Kontaktpersonen sind, dürfen für 5 Tage die Schule nicht betreten. Sie können sich ab dem 5. Tag freitesten. Keine Kontaktpersonen sind:
  • Schülerinnen und Schüler bis 12 Jahre (bzw. geboren ab 01. Juli 2009) mit zwei Impfungen (14 Tage ab der 2. Impfung)
  • Schülerinnen und Schüler ab 12 Jahren mit drei Impfungen (7 Tage ab der 3. Impfung)
  • Schülerinnen und Schüler ab 12 Jahren, die zweimal geimpft und einmal genesen sind (21 Tage nach dem letzten immunologischen Ereignis)
  • Personen, die an der Omikron-Variante (ab 01.01.2022) genesen sind; ab dem 1. Tag der Genesung für max. 3 Monate.
  • Quarantänebestimmungen für positiv getestete Personen oder Kontaktpersonen:

Personen, die Kontaktpersonen durch einen Mitschüler oder eine Mitschülerin sind, müssen grundsätzlich für 5 Tage in Quarantäne (ein Schulbesuch ist am 6. Tag möglich). Sie können sich dann mithilfe eines negativen PCR-Tests freitesten. Befindet sich die Kontaktperson mit einer erkrankten Person im selben Haushalt, so kann die Quarantäne bis zu zehn Tage betragen. Es empfiehlt sich in diesem Fall Rücksprache mit der Schule und/oder der Gesundheitsbehörde zu halten.

  • Positiv getestete Personen können sich nach den Empfehlungen und Vorgaben der Gesundheitsbehörde freitesten. Nach zehn Tagen endet die Quarantäne und der Schüler/die Schülerin kann automatisch wieder die Schule besuchen. Ausgenommen sind Schüler/Schülerinnen, die Symptome haben. Diese müssen sich erneut an 1450 oder einen Arzt wenden. Genesene Schülerinnen und Schüler sind für 60 Tage von der Testpflicht befreit.
  • Die Maskenpflicht gilt nur noch in allgemein zugänglichen Bereichen des Schulhauses; also z.B. Gänge oder das Stiegenhaus (FFP2-Maske für Lehrpersonen und Oberstufenschülerinnen und –Schüler, MNS für die Unterstufe). Ausgenommen von der Maskenpflicht sind das eigene Klassenzimmer, Sondersäle, aber auch der eigene Sitzplatz in der Kantine sowie der Sportunterricht (bzw. sportliche Übungen). Wenn in einer Klasse ein positiver Fall auftritt, dann muss für 5 Tage eine FFP2-Maske bzw. ein MNS (Unterstufe) getragen werden.

Für geimpfte bzw. genesene Lehrerinnen und Lehrer gilt ab 05. März keine FFP2-Maskenpflicht mehr. Ausgenommen davon sind allgemein zugänglichen Bereiche des Schulhauses.

Lehrausgänge und mehrtägige Schulveranstaltungen und externe Personen:

  • Lehrausgänge und mehrtägige Schulveranstaltungen sind unter bestimmten Bedingungen wieder möglich. Vorab ist eine Risikoanalyse nötig. Wenn diese Risikoanalyse negativ ausfällt, dann kann die Schulveranstaltung nicht stattfinden. Grundsätzlich begrüßen wir die Möglichkeit, dass Schulveranstaltungen wieder durchführbar sind, da sie eine wichtige Bereicherung des Schulalltages darstellen.
  • Kooperationen mit externen Partnerorganisationen/Personen können wieder uneingeschränkt stattfinden (z.B. Workshops am Schulstandort). Es gilt für alle Besucherinnen und Besucher der Schule die 3-G-Regel.

 

Schulraumüberlassungen sind möglich, es darf jedoch zu keinem Kontakt zwischen den Schülerinnen/Schülern und Lehrpersonen mit externen Personen kommen.