Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte! Wien, 19.11.2021
Sie haben bereits aus den Medien erfahren, dass auch die Schulen teilweise vom Lockdown betroffen sind. Wir haben soeben den notwendigen Erlass erhalten, der den weiteren Schulbetrieb regelt.
Grundsätzliches zum Schulbesuch ab Mo, 22.11.:
- Die Schulen sind grundsätzlich geöffnet.
- Der Unterricht bleibt nach Stundenplan aufrecht.
Wenn ein Schüler oder eine Schülerin wegen der Corona-Situation nicht die Schule besuchen möchte, so ist eine Meldung per E-Mail an den KV zu erfolgen. Diese Meldung hat durch die Eltern/Erziehungsberechtigten zu erfolgen, außer es handelt sich um volljährige oder eigenberechtige Schülerinnen und Schüler.
In der Meldung ist bekanntzugeben, ab wann der Schüler/die Schülerin nicht mehr den Unterricht besuchen wird.
Wir nehmen diese Meldung im Klassenbuch auf, die Stunden gelten als entschuldigt, ein ärztliches Attest ist nicht notwendig. Wenn keine Meldung erfolgt, gehen wir davon aus, dass Ihr Kind am Unterricht teilnehmen wird. Schüler und Schülerinnen, die den Unterricht besuchen, aber erkranken, melden sich wie gewohnt krank und bringen eine Entschuldigung.
Hygieneregeln im Schulhaus
- Grundsätzlich verbleiben wir als Schule in der Risikostufe III und in der Sicherheitsphase (siehe Angaben auf der Website).
- Für die Oberstufe gilt FFP-2-Maskenpflicht im gesamten Schulhaus, auch in den Unterrichtsräumen. Die Regelung gilt parallel für Lehrerinnen und Lehrer.
- Für die Unterstufe gilt zumindest MNS-Pflicht im gesamten Schulhaus, auch in den Unterrichtsräumen.
- Neue Testmodalität: Ab 29.11. sind zwei PCR-Tests pro Woche für nicht geimpfte oder nicht genesene Personen erforderlich. Antikörpertests sind als Nachweis nicht mehr gültig. Wie bisher wird am Mo, Di und Do kontrolliert. PCR-Tests sind immer am Di und Do vorzulegen. Falls ein Schüler oder eine Schülerin keinen PCR-Test erbringen kann, muss er/sie zum Ersatz einen Nasentest machen und den PCR-Test nachträglich am nächsten Tag vorlegen. Andernfalls muss der Schüler/die Schülerin vom Schulbesuch solange ausgeschlossen werden, bis ein PCR-Test erbracht wird.
Unterricht und Lehrinhalte
- Der Unterricht findet im Schulhaus statt, es wird kein Distance-Learning als Ersatz geben. Schülerinnen und Schüler, die wegen der Corona-Lage nicht in die Schule kommen können, haben die Pflicht, eigenverantwortlich den versäumten Stoff und damit verbundene Arbeitsaufträge zu erarbeiten. Der Unterrichtsstoff, Arbeitsaufträge und Arbeitsmaterialien werden auf Web-Untis bzw. Teams geteilt werden. So werden Ihre Kinder über die Lern- und Übungsaufgaben informiert.
- Es wird in den 4. und 8. Klassen (Abschlussklassen) empfohlen, den Präsenzunterricht aufzusuchen.
- Laut Erlass sollen Schularbeiten oder Tests nicht im Lockdown stattfinden. Da in den 4. und 8. Klassen empfohlen wird, dass sie weiterhin die Schule besuchen sollen, finden Schularbeiten dieser Klassen wie geplant statt.
Schularbeiten anderer Klassen (22.11. 1E Englisch, 7A/B Mathematik und 23.11. 6A/B Englisch), die für die kommende Schulwoche (22.-26. November) geplant sind, werden auf eine unbestimmte Zeit verschoben und ehestmöglich nachgeholt.
Die Schularbeiten der darauffolgenden Wochen finden statt, sofern eine rechtliche und organisatorische Durchführung gesichert ist. Dies hängt einerseits von der Anzahl der Abmeldungen ab und von rechtlich noch zu klärenden Fragen (z.B. können oder müssen versäumte Schularbeiten nachgeholten werden?). Ihre Kinder erhalten rechtzeitig eine Information über unser weiteres Vorgehen in dieser Frage.
Ich wünsche Ihnen und Ihren Kindern alles Gute für die kommende Zeit. Bleiben Sie gesund!
e.h. Direktor Mag. Albrecht Bauer