Elternbrief 21.1

Sehr geehrte Eltern, liebe Schülerinnen und Schüler!

Das nachfolgende Schreiben bietet einen Überblick über das korrekte Vorgehen bei positiven Fällen in einer Klasse. Die Informationen und Vorgaben darin beziehen sich auf die aktuellen Erlässe des Bildungsministeriums und Vorgaben der Wiener Bildungsdirektion.

In einer Schulklasse gibt es einen positiven Corona-Fall – was bedeutet das für die Klasse?

Da die Schülerinnen und Schüler während des Unterrichts Maske tragen, regelmäßig testen und viele auch geimpft sind, gelten sie nicht als Kontaktpersonen. Sie können also weiterhin die Schule besuchen. Es gelten aber besondere Vorsichtsmaßnahmen:

  • Für 5 Tage muss täglich ein PCR-Test eingeworfen werden. Wenn kein Ergebnis vorliegt, dann sollte die Schule nicht besucht werden, bis ein negatives Testergebnis vorliegt.
  • Von der Testpflicht ausgenommen sind nur genesene Personen (30 Tage ab dem ersten positiven PCR-Test; diese sollten jedoch an den Antigentests teilnehmen). Ein positiver Test ist immer der Schule sofort zu melden.
  • Zusätzlich werden für 5 Tage in der Klasse Antigentests durchgeführt. Bei einem positiven Antigentest muss das Kind von der Schule abgeholt werden; Schülerinnen und Schüler ab der 3. Klasse können nach einer Information an die Eltern selbständig nachhause gehen. Ein PCR-Test muss durchgeführt werden und ein Schulbesuch ist erst wieder möglich, wenn ein negatives PCR-Testergebnis vorliegt. Wir bitten darum, die Schule sofort über das PCR-Test-Ergebnis zu informieren.
  • Schüler und Schülerinnen, die Symptome haben, sollten zuhause bleiben.
  • Schülerinnen und Schüler können tageweise wegen der Corona-Situation entschuldigt werden. Es ist auch möglich, nur für Tests oder Schularbeiten getestet zu erscheinen.

Wann kommt es durch positive Corona-Fälle zu einer Klassenschließung?

Wenn 2 positive Fälle innerhalb von 3 Tagen auftreten, dann wird die Klasse geschlossen. Diese Entscheidung trifft die Direktion immer in Absprache mit der Schulaufsicht bzw. der Bildungsdirektion. Eltern und Schülerinnen und Schüler werden sofort von der Schule über diesen Umstand informiert.

Die Klassenschließung betrifft alle Schülerinnen und Schüler, auch geimpfte oder genesene Personen. Bei einer Klassenschließung dürfen die Schülerinnen und Schüler für 5 Tage die Schule nicht betreten.

Eine Einstufung als Kontaktperson wird nur von der Gesundheitsbehörde vorgenommen, die ebenso über die Klassenschließung informiert wird. Das Informationsschreiben bzw. der Bescheid der Gesundheitsbehörde wird von der Schule an die Eltern weitergeleitet. Bis zum Eintreffen eines Schreibens können wir als Schule nur grundsätzlich empfehlen, alle notwendigen Vorsichtsmaßnahmen zu ergreifen.

Kontaktpersonenregelung siehe auch „Corona-Update“ vom 20.01.

 

Nach 5 Tagen kann sich der Schüler/die Schülerin freitesten und die Schule ab dem 6. Tag wieder besuchen. Ein negatives PCR-Testergebnis ist in der Schule vorzulegen. Weitere positive Fälle verlängern die Klassenschließung nicht, da sich die Schülerinnen und Schüler zuhause befinden.

Für die Zeit der Klassenschließung findet ein Online-Unterricht (Distance Learning) nach Stundenplan statt – dieser besteht aus Online-Arbeitsaufträgen und Online-Videokonferenzen. Es werden Stoff und Inhalte über Teams, Webuntis und/oder E-Mail bekannt gegeben.

Wann darf eine positiv getestete Schülerin/ein positiv getesteter Schüler zurück in den Unterricht?

Hier muss den Anweisungen der Gesundheitsbehörde gefolgt werden. Nur diese kann entscheiden, ab wann sich jemand freitesten bzw. wieder die Schule besuchen darf. Die Entscheidung der Gesundheitsbehörde muss schriftlich in der Schule vorgelegt werden – entweder der Bescheid oder z.B. eine E-Mail der Gesundheitsbehörde.

Für den Schulbesuch nach dem Ende der Quarantäne sind (grundsätzlich) ein negativer PCR-Test und ein Schreiben der Gesundheitsbehörde erforderlich.

Ich wünsche gute Gesundheit!

Liebe Grüße

e.h. Direktor Mag. Albrecht Bauer